Ratgeber · Verkehrsrecht

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Klare Antworten auf die Fragen, die Mandanten nach einem Unfall am häufigsten beschäftigen. Fehlt etwas? Rufen Sie mich an — ich berate Sie persönlich.

Antworten im Überblick

Was tun Sie nach einem Verkehrsunfall als Erstes?+

Sorgen Sie für Ihre Sicherheit, notieren Sie die Unfalldaten, fotografieren Sie Schäden und Unfallort und wenden Sie sich zeitnah an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Die gegnerische Versicherung muss Sie nicht direkt beraten; lassen Sie sich zuerst anwaltlich vertreten.

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?+

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten in voller Höhe. Bei eigenem Verschulden oder Quotenhaftung greift häufig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Wie schnell bekomme ich eine Ersteinschätzung?+

In der Regel melde ich mich noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden. Bei dringenden Fällen erreichen Sie mich telefonisch direkt unter 0431 22108911.

Was kostet ein Erstgespräch?+

Ein telefonisches Erstgespräch zur ersten Einschätzung ist unverbindlich. Eine detaillierte Rechtsberatung wird nach dem RVG abgerechnet und bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung erstattet. Unseren Kostenrechner finden Sie auf der Seite Anwaltskosten.

Was ist das digitale Unfallformular?+

Das Online-Unfallformular ermöglicht es Ihnen, alle relevanten Unfallinformationen, Fahrzeugdaten und eine Skizze direkt digital zu erfassen. So kann ich Ihren Fall ohne Zeitverlust prüfen und die nächsten Schritte einleiten.

Wie läuft die Schadensregulierung ab?+

Ich erfasse alle Schadenspositionen (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.), korrespondiere mit der gegnerischen Versicherung und setze Ihre Ansprüche konsequent durch. Falls keine Einigung erzielt wird, vertrete ich Sie auch vor Gericht.

Muss ich persönlich in der Kanzlei vorbeikommen?+

Nein. Die meisten Fälle lassen sich telefonisch, per E-Mail und über das digitale Unfallformular bearbeiten. Ein persönliches Gespräch ist jederzeit möglich, aber kein Muss.

Arbeiten Sie auch für Mandanten außerhalb von Kiel?+

Ja. Viele Angelegenheiten lassen sich heute telefonisch, per E-Mail oder digital bearbeiten, sodass eine Vertretung außerhalb von Kiel häufig problemlos möglich ist. Auch gerichtliche Termine können je nach Gericht und Verfahrenssituation teilweise per Video wahrgenommen werden. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin vor Ort erforderlich sein, bespreche ich mit Ihnen transparent die sinnvollste Lösung.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?+

Polizeibericht, Fotos vom Unfallort und Schäden, Fahrzeugpapiere, Versicherungsnummern, Reparaturkostenaufstellung, Mietwagenrechnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ärztliche Belege. Je mehr Unterlagen Sie haben, desto präziser kann ich Ihre Ansprüche bewerten.

Wie lange dauert die Regulierung?+

Einfache Fälle werden oft innerhalb weniger Wochen geregelt. Komplexere Sachverhalte oder gerichtliche Verfahren können mehrere Monate dauern. Ich halte Sie über den Fortschritt immer auf dem Laufenden.

Weitere Fragen?

Rufen Sie an — die erste Einschätzung ist unverbindlich. Bei unverschuldeten Unfällen tragen Sie keine eigenen Anwaltskosten.

0431 22108911