Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?
Transparente Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten in voller Höhe — Sie haben keine Eigenkosten.
Kostenrechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen außergerichtlichen Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert Ihres Falls.
Summe aller Schadenspositionen (Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld …).
Regelsatz 1,3 nach Nr. 2300 VV RVG.
- Geschäftsgebühr (1.3)
- 434,20 €
- Auslagenpauschale (Nr. 7002)
- 20,00 €
- Zwischensumme netto
- 454,20 €
- 19 % Umsatzsteuer
- 86,30 €
Unverbindliche Berechnung nach RVG. Die exakte Höhe hängt vom Einzelfall ab. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung diese Kosten.
Wer trägt die Kosten?
Unverschuldeter Unfall
Gegnerische Haftpflichtversicherung trägt 100 % der Anwaltskosten.
Mit Rechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz übernimmt sämtliche Kosten — auch bei eigener Schuld.
Mitverschulden / Quote
Anteilige Erstattung. Restkosten meist über Rechtsschutz gedeckt.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?+
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten in voller Höhe. Die Mandantschaft hat damit keine eigenen Anwaltskosten zu tragen.
Wie berechnen sich Anwaltsgebühren im Verkehrsrecht?+
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert — bei Verkehrsunfällen also die Summe aller geltend gemachten Schadenspositionen (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld usw.).
Was ist die 1,3 Geschäftsgebühr?+
Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG fällt für die außergerichtliche Bearbeitung an. Der Regelsatz liegt bei 1,3. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20 € (Nr. 7002 VV RVG) sowie 19 % Umsatzsteuer.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?+
Ja, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung — sowohl außergerichtlich als auch im Klageverfahren. Die Deckungsanfrage übernimmt die Kanzlei für Sie.
Was kostet ein Erstgespräch?+
Ein telefonisches Erstgespräch zur Einschätzung der Sache ist unverbindlich. Bei einer Verbraucherberatung gilt § 34 RVG (max. 190 € zzgl. USt.) — bei einem unverschuldeten Unfall trägt diese Kosten ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Was passiert, wenn ich teilweise Mitschuld habe?+
Bei einer Quotenhaftung (z. B. 70 / 30) werden die Anwaltskosten anteilig erstattet. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig den verbleibenden Anteil. Wir klären die Erstattungsfrage immer vor Mandatsannahme.
Welche Schadenspositionen fließen in den Gegenstandswert ein?+
Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschlepp- und Gutachterkosten, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Unsicher, was Ihr Fall kostet?
Rufen Sie an — die erste Einschätzung ist unverbindlich. Bei unverschuldeten Unfällen tragen Sie keine eigenen Anwaltskosten.